13.01.2026

AFIR Terminalpflicht: Wie CPOs Direct Payment strategisch und rechtssicher umsetzen

Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) gilt für neue öffentlich zugängliche Ladepunkte bereits eine Pflicht zum Direct Payment. Nutzer*innen müssen Ladevorgänge ohne App, ohne Vertrag und ohne Vorabregistrierung bezahlen können – etwa per Kredit- oder Debitkarte sowie über gängige mobile Bezahldienste wie Apple Pay oder Google Pay. Für Schnellladestationen über 50kW besteht zudem die Pflicht die Bezahlung an Terminals anzubieten.

Ab 2027 wird diese Terminalpflicht auch auf Teile des DC-Ladeinfrastruktur-Bestands ausgeweitet. Für viele Charge Point Operator (CPOs) und Stadtwerke bedeutet das: Bestehende Schnellladestationen müssen geprüft und gegebenenfalls nachgerüstet werden. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob ein Terminal vorhanden ist, sondern wie Direct Payment technisch und organisatorisch umgesetzt wird.

Was bedeutet die AFIR Terminalpflicht für CPOs konkret?

Die AFIR ist eine EU-weit geltende Verordnung mit dem Ziel, Ladeinfrastruktur barrierefrei und nutzerfreundlich zugänglich zu machen. Ein zentraler Baustein ist die Direct Payment-Pflicht an öffentlich zugänglichen Ladepunkten, insbesondere als sogenannte “Terminalpflicht” im DC-Bereich.

Konkret fordert die AFIR:

  • spontane Nutzung von Ladepunkten ohne Registrierung

  • die Akzeptanz gängiger Kredit- und Debitkarten,

  • die Möglichkeit zur Zahlung über kontaktlose Bezahldienste,

  • transparente Preisangaben vor Beginn des Ladevorgangs.

App-basierte oder vertragliche Modelle bleiben weiterhin zulässig. Sie ersetzen jedoch nicht die Pflicht zum Direct Payment. Für Betreiber bedeutet das: Bestehende Geschäftsmodelle müssen ergänzt, nicht zwingend ersetzt werden.

 

Neubau, Bestand, Leistungsklassen: Wen betrifft die Terminalpflicht?

In der Praxis herrscht häufig Unsicherheit darüber, welche Ladepunkte konkret betroffen sind. Die AFIR unterscheidet dabei klar zwischen Neubau und Bestand:

  • Neue öffentlich zugängliche DC-Ladepunkte müssen bereits heute mit einer Möglichkeit zum Direct Payment ausgestattet sein.

  • Bestandsanlagen fallen ab 2027 unter die Nachrüstpflicht, sofern sie unter die in der AFIR definierten Leistungsklassen und Nutzungsszenarien fallen.

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte sind von der Terminalpflicht nicht betroffen.

Für CPOs und Stadtwerke empfiehlt sich daher eine frühzeitige Bestandsaufnahme:

  • Welche DC-Ladepunkte gelten als öffentlich zugänglich?

  • Welche Leistungsklassen sind betroffen?

  • Welche Standorte müssen bis 2027 technisch nachgerüstet werden?

Direct Payment ist mehr als ein Kartenterminal

Auch wenn die AFIR häufig auf die Terminalpflicht reduziert wird, greift diese Betrachtung zu kurz. Direct Payment ist ein End-to-End-Prozess, der weit über das Kartenterminal hinausgeht.

Zu den zentralen Bausteinen gehören:

  • eichrechtskonforme Messwerte und deren Übergabe,

  • sichere Zahlungsprozesse inkl. Autorisierung und Clearing,

  • ein stabiles Akquiring,

  • die Integration in das bestehende Charge Point Management System (CPMS),

  • rechtssichere Abrechnung und Nachvollziehbarkeit für Betreiber.

Wer Direct Payment isoliert umsetzt oder erst kurz vor 2027 reagiert, riskiert Medienbrüche, Insellösungen oder unnötige Systemwechsel. Eine frühzeitige, integrierte Planung schafft regulatorische Sicherheit und reduziert langfristig Kosten.

Schnellladestationen nachrüsten: Typische Herausforderungen in der Praxis

Gerade bei bestehenden DC-Ladepunkten ist die Nachrüstung oft komplexer als erwartet. Typische Fragestellungen aus der Praxis sind:

  • Ist an der bestehenden Ladesäule ausreichend Platz für ein Terminal?

  • Welche Abhängigkeiten bestehen zum jeweiligen Hardware-Hersteller (z. B. bei Alpitronic Hyperchargern)?

  • Muss das bestehende CPMS ersetzt oder lediglich ergänzt werden?

  • Wie lassen sich Umbauten durchführen, ohne den Betrieb länger zu unterbrechen?

In vielen Fällen ist eine Nachrüstung ohne Austausch der bestehenden Ladeinfrastruktur möglich. Entscheidend ist eine Lösung, die sich hersteller- und backendunabhängig in bestehende Systeme integrieren lässt.

 

Unkompliziert nachrüsten mit Pay-t

Pay-t ist eine Terminal-Lösung, die speziell auf die Anforderungen von CPOs im Kontext der AFIR ausgelegt ist. Das Kreditkartenterminal kann sowohl an neuen als auch an bestehenden AC- und DC-Ladepunkten eingesetzt werden – entweder integriert in der Ladesäule oder als externe Kiosk-Lösung.

Für Betreiber bedeutet das:

  • AFIR-konformes Direct Payment

  • Einsatz an vielen gängigen Backends

  • keine Einschränkung bestehender Roaming- oder App-Zahlungsmodelle

  • planbare Nachrüstung bis 2027

So lassen sich regulatorische Anforderungen erfüllen, ohne das bestehende Ladenetz grundlegend umzubauen.

 

AFIR-konform abrechnen mit bill.bo

Mit bill.bo übernimmt GLS Mobility die vollständige Zahlungsabwicklung sowie die rechtssichere Abrechnung der Direct-Payment-Ladevorgänge. Bestehende Ladeinfrastruktur kann in den meisten Fällen weiter genutzt werden – unabhängig vom verwendeten Hardware- oder Backend-Hersteller.

Für CPOs und Stadtwerke schafft das:

  • regulatorische Sicherheit im Zahlungs- und Abrechnungsprozess,

  • transparente und nachvollziehbare Abrechnung,

  • geringe Integrationsaufwände,

  • klare Trennung zwischen Laden, Bezahlen und Abrechnung.

Damit wird die AFIR-Nachrüstpflicht nicht zur kurzfristigen Pflichtübung, sondern zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung des eigenen Ladenetzes.

 

Fazit: Wer die AFIR Terminalpflicht strategisch angeht, spart Kosten und Zeit

Die Terminalpflicht nach AFIR ist für neue DC-Ladepunkte bereits Realität und wird ab 2027 auch für Teile des Bestands verbindlich. Für Betreiber lohnt es sich, Direct Payment nicht als isolierte Pflicht, sondern als integrierten Bestandteil des Ladebetriebs zu verstehen.

Wer frühzeitig prüft, plant und nachrüstet, vermeidet Zeitdruck, technische Abhängigkeiten und unnötige Kosten und stellt sicher, dass das eigene Ladenetz langfristig regulatorisch konform und wirtschaftlich stabil betrieben werden kann.

Informiere Dich jetzt zur Kompatibilität und Deinen nächsten Schritten und erhalte Deine individuelle Lösung. 

 

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